Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Portrait Fotografie
und damit zusammenhängende Dienstleistungen
1. Vertragspartner, Anschrift
Vertragspartner für alle Rechtsgeschäfte ist Monarca Studios, vertreten durch
Katja Rivas-Liebmann
Wohnhaft in: Getreidemarkt 3 / Top 10B
E-Mail: info@monarcastudios.com
Web: www.monarcastudios.com
UID-Nummer: ATU77741357
1.2 Monarca Studios erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten – sofern keine Änderung durch Monarca Studios bekannt gegeben wird – auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
1.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die eher ihrem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
1.4 Angebote von Monarca Studios sind freibleibend und unverbindlich.
2. Zahlung
2.1 Spätestens 14 Tage nach Rechnungsstellung ist der Auftragswert zu überweisen. Alternativ kann dieser Betrag auch am Auftragstag in Bar beglichen werden.
2.2 Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, ist Monarca Studios berechtigt, nach Lieferung jeder Einzelleistung Rechnung zu legen.
2.3 Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist Monarca Studios – unbeschadet übersteigender Schadenersatzansprüche – berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 5 Prozent über dem Basiszinssatz jährlich zu verrechnen.
2.4 Soweit gelieferte Bilder ins Eigentum des Vertragspartners übergehen, geschieht dies erst mit vollständiger Bezahlung des Aufnahmehonorars samt Nebenkosten.
2.5 Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Monarca Studios behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten. Für eine spontane Verlängerung der Aufnahmeproduktionen auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers wird ein Honorar für die angefangene Verlängerungsstunde berechnet, insofern hierzu keine andere schriftliche Vereinbarung vor Auftragsbeginn getroffen wurde.
2.6 Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, Rechnungen per E-Mail zu erhalten.
3. Anfahrt und sonstige Kosten
3.1 An- und Abreisen von Monarca Studios erfolgen jeweils von „Ort“ aus. Bei einer Anreise von höchstens 10km pro Strecke werden die Reisekosten von Monarca Studios übernommen übersteigt die An-und Abreise von Monarca Studios den zuvor vereinbarten Umfang, oder wurde nichts dazu schriftlich vereinbart bzw. bestätigt, werden folgende Reisekosten berechnet: je gefahrenem km 0,42 EUR.
4. Rücktritt des Auftraggebers
4.1 Tritt der Auftraggeber mit Einverständnis von Monarca Studios vor dem vereinbarten Fototermin vom Vertrag zurück, so sind folgende Teile des vereinbarten Honorars als Ausfallhonorar an Monarca Studios zu zahlen.
– Absage weniger als 24 Stunden vor dem Shootingtermin: Ein Ausfallshonorar von 50% wird in Rechnung gestellt.
– Bei nicht erscheinen zum Shootingtermin: Ein Ausfallshonorar von 100% wird in Rechnung gestellt.
– Bei zu spätem erscheinen zum Shootingtermin: Erscheint der Auftraggeber zu spät, wird diese Zeit der Shootingzeit angerechnet und Monarca Studios kann nicht mehr garantieren, den Auftrag komplett zu erfüllen. Erscheint der Auftraggeber, ohne frühzeitiges Bescheid geben, 30 Minuten nach dem vereinbarten Shootingtermin nicht, verfällt der Termin und es wird ein Ausfallshonorar von 100% in Rechnung gestellt.
4.2 Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von dieser Regelung unberührt.
Kann der Termin aufgrund höherer Gewalt (schwere Krankheit, Unfall o.ä.) von Seiten der Auftraggeber nicht durchgeführt werden, wird kein Ausfallshonorar berechnet.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1 Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Materialien und sonstige Waren
(Online-Galerie, Fotoabzüge, etc.) Eigentum von Monarca Studios.
6. Verlust und Beschädigung
6.1 Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung digitaler Aufnahmen haftet Monarca Studios nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für Schäden, die durch das Übertragen von gelieferten Daten in einem Computer entstehen, leistet Monarca Studios keinen Ersatz.
6.2 Die Haftung ist auf eigenes Verschulden und dasjenige seiner Bediensteten beschränkt; für Dritte (Labors etc.) haftet Monarca Studios nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bei der Auswahl. Jede Haftung ist auf die Materialkosten und die kostenlose Wiederholung der Aufnahmen (sofern und soweit dies möglich ist) beschränkt.
7. Leistung, Gewährleistung und Haftung
7.1 Der künstlerische Gestaltungsspielraum (Bildgestaltung, Bildbearbeitung, Aufnahmeort, fotografische Mittel) liegt im Ermessen von Monarca Studios, solange keine anderen schriftlichen Verabredungen getroffen wurden. Der Auftraggeber hat sich im Vorfeld über den Stil von Monarca Studios informiert. Monarca Studios wählt die Bilder aus, die zur Vertragserfüllung geliefert werden. Die Fotos werden im hochauflösendem JPG-Format zur Verfügung gestellt. Die Lieferung erfolgt so schnell wie möglich, aber spätestens 4 Wochen nach dem Shooting.
7.2 Während eines Fotoshootings ist das Fotografieren durch andere Personen nicht gestattet.
7.3 Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Buchungen geschieht mit großer Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund besonderer Umstände, wie z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse etc. Monarca Studios zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen werden. Sollte es kurzfristig zum Ausfall von Monarca Studios kommen, bemüht sich diese (soweit vom Kunden erwünscht) um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung seine Leistungen erbringt. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.
7.4 Monarca Studios ist berechtigt, Fremdlabore, Fotobuchhersteller oder Produzenten von Hochzeitsalben, Druckereien etc. zu beauftragen. Monarca Studios ist weiterhin berechtigt, die Aufträge mittels eigenen Personals oder mittels Fremdleistung zu erbringen.
7.5 Monarca Studios haftet nur für eigenes Verschulden und nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. Über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.
7.6 Monarca Studios haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Fotos nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.
8. Persönlichkeitsrechte und Bildrechte
8.1 Monarca Studios ist berechtigt von ihr hergestellte Lichtbilder zur Bewerbung ihrer Tätigkeit – Social Media, Website, Werbung, Fotobücher, etc.) zu verwenden. Der Auftraggeber erteilt zur Veröffentlichung zu Werbezwecken von Monarca Studios seine ausdrückliche Zustimmung und verzichtet auf die Geltendmachung jedweder Ansprüche, insbesondere aus dem Recht auf das eigene Bild gem. § 78 UrhG sowie auf Verwendungsansprüche gem. § 1041 ABGB.
8.2 Der Auftraggeber erteilt auch unter Berücksichtigung der geltenden Datenschutzbestimmungen seine Einwilligung, dass seine personenbezogenen Daten und insbesondere die hergestellten Lichtbilder im Sinne einer Veröffentlichung zu Werbezwecken von Monarca Studios verarbeitet werden.
8.3 Alle Urheber- und Bildrechte sowie Leistungsschutzrechte stehen Monarca Studios zu und bleiben bei Monarca Studios.
8.4 Der Auftraggeber erwirbt in diesem Fall eine einfache (nicht exklusive und nicht ausschließende), nicht übertragbare (abtretbare) Nutzungsbewilligung für den ausdrücklich vereinbarten Verwendungszweck und innerhalb der vereinbarten Grenzen
8.5 Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur die Nutzungsrechte für den Privatgebrauch. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an Monarca Studios über.
8.6 Die gewerbliche Nutzung, der gewerbliche Weiterverkauf, der gewerbliche Verleih von Waren der b Monarca Studios zw. deren Verwendung bei öffentlichen Aufführungen oder in Fotowettbewerben bedürfen in jedem Fall vorab der schriftlichen Genehmigung durch Monarca Studios.
8.7 Jede Manipulation der Fotos ist nicht gestattet.
8.8 Monarca Studios archiviert die Aufnahme ohne Rechtspflicht für die Dauer von einem Jahr. Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung stehen dem Vertragspartner keinerlei Ansprüche zu.
9. Nebenpflichten
9.1 Für die Einholung allenfalls erforderlicher Werknutzungsbewilligungen Dritter und die Zustimmung zur Abbildung von Personen hat der Auftraggeber zu sorgen. Er hält Monarca Studios diesbezüglich schad- und klaglos, insbesondere hinsichtlich von Ansprüchen aus dem Recht auf das eigene Bild gem. § 78 UrhG sowie hinsichtlich von Verwendungsansprüchen gem. § 1041 ABGB.
10. Anwendbares Recht, Schriftform, Teilunwirksamkeit und Gerichtsstand
10.1 Es gilt ausschließlich österreichisches Recht, bei Lieferungen unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Dies gilt auch bei Tätigkeiten oder Publikationen im Ausland. Mündliche Nebenabreden sind nicht wirksam. Jegliche vertragsändernden oder ergänzenden Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für dieses Schriftformerfordernis. Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages bzw. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Klauseln weiterhin wirksam. Leistungs- und Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, Graz. Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus den vertraglichen Beziehungen ebenfalls Graz.
10.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für von Monarca Studios auftragsgemäß hergestellte Filmwerke oder Laufbilder sinngemäß, und zwar unabhängig von dem angewendeten Verfahren und der angewendeten Technik (Film, Video, etc.).
11. Datenschutz
Der Auftraggeber nimmt folgende Datenschutzmitteilung, soferne diesem nicht eine weiterführende Mitteilung zugegangen ist, zur Kenntnis und bestätigt, dass Monarca Studios damit die ihn treffenden Informationspflichten erfüllt hat:
Monarca Studios als Verantwortlicher verarbeitet die personenbezogenen Daten des Vertragspartners wie folgt:
1. Zweck der Datenverarbeitung:
Monarca Studios verarbeitet die unter Punkt 2. genannten personenbezogenen Daten zur Ausführung des geschlossenen Vertrages und/oder der vom Auftraggeber angeforderten Bestellungen bzw. zur Verwendung der Bildnisse zu Werbezwecken von Monarca Studios, darüber hinaus die weiters bekanntgegebenen personenbezogenen Daten für die eigenen Werbezwecke von Monarca Studios.
2. Verarbeitete Datenkategorien und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung:
Monarca Studios verarbeitet die personenbezogenen Daten, nämlich Name, Geburtsdatum, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adressen und Bilddaten, um die unter Punkt 1. genannten Zwecke zu erreichen.
3. Übermittlung der personenbezogenen Daten des Vertragspartners:
Zu den oben genannten Zwecken werden die personenbezogenen Daten des Auftraggebers, wenn dies Inhalt des Vertrages ist, auf Anfrage des Auftraggebers namentlich zu nennende Empfänger übermittelt, nämlich insbesondere an dem geschlossenen Vertrag nahestehende Dritte, sofern dies Vertragsinhalt ist, Medien, sollte diesbezüglich eine Vereinbarung mit dem Vertragspartner bestehen und gegebenenfalls in die Vertragsabwicklung involvierte Dritte.
4. Speicherdauer:
Die personenbezogenen Daten des Auftraggebers werden von Monarca Studios nur solange aufbewahrt, wie dies von vernünftiger Weise als notwendig erachtet wird, um die unter Punkt 1. genannten Zwecke zu erreichen und wie dies nach anwendbarem Recht zulässig ist. Die personenbezogenen Daten des Auftraggebers werden solange gesetzlich Aufbewahrungspflichten bestehen oder Verjährungsfristen potentieller Rechtsansprüche noch nicht abgelaufen sind, gespeichert.
5. Die Rechte des Vertragspartners im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten:
Nach geltendem Recht ist der Auftraggeber unter anderem berechtigt
– zu überprüfen, ob und welche personenbezogenen Daten Monarca Studios gespeichert hat um Kopien dieser Daten – ausgenommen die Lichtbilder selbst – zu erhalten
– die Berichtigung, Ergänzung oder das Löschen seiner personenbezogenen Daten, die falsch sind oder nicht rechtskonform verarbeitet werden, zu verlangen
– von Monarca Studios zu verlangen, die Verarbeitung der personenbezogenen Daten – sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen – einzuschränken
– unter bestimmten Umständen der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu widersprechen oder die für das Verarbeiten zuvor gegebene Einwilligung zu widerrufen
– Datenübertragbarkeit zu verlangen
– die Identität von Dritten, an welche die personenbezogenen Daten übermittelt werden, zu kennen und
– bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen bei der zuständigen Behörde Beschwerde zu erheben
6. Kontaktdaten des Verantwortlichen:
Sollte der Auftraggeber zur Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten Fragen und Anliegen haben, kann sich dieser an den ihm namentlich und anschriftlich bekannten Fotografen wenden.
Konzept, Design und Realisation:
Visunetic – Media & Web, Benjamin Castellanos